gemäß Art. 28 DSGVO · Version 1.0 · Stand: 22. Juli 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:
Auftragsverarbeiter (Anbieter):
SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „SpeaklogIQ" oder „Auftragsverarbeiter")
Verantwortlicher (Auftraggeber):
Die im SpeaklogIQ Workspace registrierte Praxis bzw. juristische oder natürliche Person, die den Dienst nutzt und in ihrem Nutzerkonto hinterlegt ist
(nachfolgend „Auftraggeber" oder „Verantwortlicher")
Dieser AVV ergänzt die zwischen den Parteien geschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter speaklogiq.de/agb) und ist Bestandteil des Hauptvertrags.
Gegenstand: Der Auftragsverarbeiter erbringt im Auftrag des Verantwortlichen Leistungen im Bereich KI-gestützter Dokumentations- und Verwaltungssoftware für Arztpraxen. Im Rahmen dieser Leistungen verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen.
Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des bestehenden Nutzungsvertrags. Nach Vertragsende gelten die Regelungen zur Löschung und Rückgabe gemäß § 9 dieses AVV.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
Stamm- und Kontaktdaten des Praxispersonals:
Vor- und Nachname, Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion in der Praxis, Rolle im System
Zugangsdaten:
Verschlüsselte Passwörter, Authentifizierungstoken, Session-Daten
Praxisdaten:
Praxisname, Adresse, Rechnungsanschrift, Steuer- und Abrechnungsdaten
Patientendaten (besondere Kategorien gem. Art. 9 DSGVO):
Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der KI-Dokumentationsfunktion Sprachaufnahmen oder Transkripte mit Patientenbezug in das System einspielt, handelt es sich um Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage (insbesondere Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. §§ 22, 27 BDSG) vorliegt.
Nutzungs- und Protokolldaten:
IP-Adressen, Zeitstempel, Aktivitätsprotokolle (Logs), technische Metadaten, KI-Anfragemetadaten (Modell, Token-Anzahl, Antwortdauer, keine Inhalte)
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Der Verantwortliche verpflichtet sich:
Zur Erleichterung stellt der Auftragsverarbeiter für die Ziffern 4 bis 6 unverbindliche Textbausteine in der Anlage am Ende dieses Vertrags bereit.
SpeaklogIQ hat gemäß Art. 32 DSGVO konkrete Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die speziell auf die Anforderungen medizinischer Dokumentation ausgelegt sind. Die folgenden Maßnahmen sind aktiv in Betrieb und werden regelmäßig überprüft.
Wo Ihre Daten gespeichert werden
Alle Patientendaten, ohne Ausnahme, befinden sich auf Servern der IONOS SE in Deutschland. Es gibt keine Kopien in den USA, keine Synchronisation mit Drittanbieter-Clouds, kein Zugriff durch amerikanische Behörden. Die Server stehen in deutschen Rechenzentren, die den strengsten europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
Verschlüsselung, auf mehreren Ebenen
Ihre Praxis, Ihre Daten, strikte Trennung
KI-Verarbeitung: was passiert mit Ihren Konsultationsdaten
Wir wissen, dass dies die wichtigste Frage für eine Arztpraxis ist, daher so konkret wie möglich:
Nachvollziehbarkeit und § 630f BGB
Datensicherung und Verfügbarkeit
Reaktion bei Sicherheitsvorfällen
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und endgültig gelöscht. SpeaklogIQ ist als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO nicht berechtigt, nach Vertragsende weiterhin personenbezogene Daten des Verantwortlichen zu speichern. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 630f BGB obliegt dem Verantwortlichen selbst und ist von ihm eigenständig durch geeignete Maßnahmen (z. B. lokale Datensicherung) zu erfüllen.
Ablauf nach Vertragsbeendigung
Export-Fenster (60 Tage): Unmittelbar nach Vertragsbeendigung wird ein 60-tägiges Export-Fenster aktiviert. Ausschließlich der Verantwortliche (die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber) kann sich während dieser Zeit weiterhin einloggen, mit auf Lesezugriff und die Exportfunktion beschränktem Zugang. Der Zugang der übrigen Teammitglieder endet mit der Vertragsbeendigung. Alle Praxisdaten, einschließlich Patientenakten, Konsultationen, Notizen, Dokumente, Termine und Aufgaben, können vollständig als maschinenlesbares Archiv (ZIP-Format) heruntergeladen werden.
Endgültige Löschung (nach 60 Tagen): Nach Ablauf des Export-Fensters werden sämtliche Daten des Verantwortlichen vollautomatisch und unwiderruflich aus allen Systemen des Auftragsverarbeiters gelöscht. Dies umfasst Patientendaten, Behandlungsaufzeichnungen, Notizen, Dokumente, Nutzerkonten sowie alle Protokoll- und Betriebsdaten. Eine Wiederherstellung ist danach ausgeschlossen.
Benachrichtigungen und Fristen
Der Verantwortliche kann die Löschung bis zum Fristablauf durch Abschluss eines neuen Abonnements jederzeit abbrechen; in diesem Fall bleiben alle Daten vollständig erhalten.
Backup-Snapshots (rollierend, 30 Tage Vorhaltung) werden nach der endgültigen Löschung im Zuge des regulären Sicherungszyklus überschrieben, spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsbeendigung.
Eigene Geschäftsunterlagen des Auftragsverarbeiters (Rechnungen, Vertragsdaten gemäß §§ 238 ff. HGB) sind von dieser Löschung ausgenommen und werden nach den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen verwaltet. Sie enthalten keine Patientendaten.
Für laufende Verträge gelten zusätzlich folgende automatische Löschfristen: KI-Anfragemetadaten (Modell, Token-Anzahl, Antwortdauer) werden nach 30 Tagen gelöscht. Zugriffsprotokolle zu Lesevorgängen werden nach 12 Monaten gelöscht.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Einhaltung der in diesem AVV festgelegten Pflichten zu überzeugen. Zu diesem Zweck kann er:
Der Auftragsverarbeiter kann seine Nachweispflicht vorrangig durch Vorlage geeigneter Dokumentation (z. B. TOM, Zertifikate, Prüfberichte) erfüllen; Vor-Ort-Prüfungen kommen nur in Betracht, soweit dies zum Nachweis nicht ausreicht. Prüfungen dürfen den Betrieb des Auftragsverarbeiters nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen und finden während der üblichen Geschäftszeiten statt. Die zum Nachweis nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen stellt der Auftragsverarbeiter ohne gesondertes Entgelt bereit. Die Kosten einer vom Verantwortlichen veranlassten Vor-Ort-Prüfung, insbesondere für einen von ihm beauftragten Dritten, trägt der Verantwortliche; für einen darüber hinausgehenden, erheblichen Aufwand kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen.
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Der Verantwortliche erteilt hiermit seine generelle Genehmigung zur Einschaltung dieser Unterauftragsverarbeiter:
| Anbieter | Zweck | Standort | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| IONOS SE | Cloud-Hosting, Server-Infrastruktur, Datenspeicherung | Deutschland | AVV mit IONOS, Art. 28 DSGVO |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung und Abrechnung; ausschließlich Zahlungs- und Rechnungsdaten, keine Patienten- oder Gesundheitsdaten | Irland (EU) | AVV mit Stripe, Art. 28 DSGVO |
| Brevo SAS (ehemals Sendinblue) | E-Mail-Versand (transaktional) | Frankreich (EU) | AVV mit Brevo, Art. 28 DSGVO |
| Cloudflare Inc. | Bot-Schutz / CAPTCHA (Turnstile) auf der öffentlichen Buchungsseite, ausschließlich technische Erkennungsdaten (IP-Adresse), keine Patientendaten | USA | EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF), Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023; ergänzend Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO |
| IONOS SE (AI Model Hub) | KI-Sprachmodell-Inferenz (Dokumentenerstellung, Diktat-Transkription), Prompts können kontextbezogene Patientendaten enthalten | Deutschland | AVV mit IONOS, Art. 28 DSGVO |
Hinweis: Die eingesetzte Datenbank- und Authentifizierungssoftware (Supabase Open Source) wird ausschließlich selbst gehostet auf Servern der IONOS SE in Deutschland betrieben. Supabase Inc. (USA) hat keinen Zugriff auf Kundendaten und ist daher kein Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Verantwortlichen über geplante Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern rechtzeitig (mind. 30 Tage vor Inkrafttreten) schriftlich zu informieren. Der Verantwortliche hat das Recht, gegen solche Änderungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch zu erheben.
Der Auftragsverarbeiter legt jedem Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten dieses Unterauftragsverarbeiters.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 33 und 34 DSGVO genannten Pflichten. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls (in der Regel innerhalb von 24 Stunden).
Die Meldung enthält mindestens:
Meldungen richten Sie bitte an: info@speaklogiq.de
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen soweit möglich und zumutbar bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Rechte nach Art. 15-22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
Anfragen betroffener Personen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet. Der Auftragsverarbeiter beantwortet solche Anfragen nicht eigenständig, sofern der Verantwortliche ihn nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt.
Die Haftung der Parteien für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Verantwortliche seine Pflichten aus diesem AVV oder der DSGVO nicht erfüllt hat oder der Auftragsverarbeiter weisungsgemäß gehandelt hat.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vorrang: Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und anderen vertraglichen Vereinbarungen hat dieser AVV im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen Vorrang.
Änderungen: Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform (§ 126b BGB, insbesondere E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Kontakt Datenschutz: info@speaklogiq.de
Die folgenden Textbausteine sind unverbindliche Muster zur Erleichterung der Pflichten aus § 7 (insbesondere Ziffern 4 bis 6). Bitte passen Sie sie an die Verhältnisse Ihrer Praxis an.
1. Baustein für Ihre Datenschutzerklärung / Patienteninformation (§ 7 Ziffer 5)
2. Eintrag für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO, § 7 Ziffer 6)
Bezeichnung der Verarbeitung: Praxisdokumentation und -verwaltung mit SpeaklogIQ (u. a. KI-gestützte Dokumentation, Termin- und Patientenverwaltung)
Zwecke: Behandlungsdokumentation, Termin- und Patientenverwaltung, Patientenkommunikation, Abrechnungsvorbereitung
Kategorien betroffener Personen: Patientinnen und Patienten, Praxispersonal
Kategorien personenbezogener Daten: Stamm- und Kontaktdaten, Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), Termin- und Anamnesedaten
Auftragsverarbeiter: SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt), Köln; Unterauftragsverarbeiter siehe AVV § 11
Übermittlung in Drittländer: keine (einzige Ausnahme: Bot-Schutz Cloudflare auf der öffentlichen Buchungsseite, siehe AVV § 11)
Löschfristen: siehe AVV § 9 (60-Tage-Export nach Vertragsende, danach Löschung; die Aufbewahrung nach § 630f BGB obliegt der Praxis)
Technisch-organisatorische Maßnahmen: siehe AVV § 8
3. Information an Ihre Mitarbeitenden (§ 7 Ziffer 4)