Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm

SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt) · Stand: September 2026

Diese Bedingungen regeln die Voraussetzungen und den Umfang von Gutschriften aus dem Empfehlungsprogramm der SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt). Das Programm richtet sich an Praxen, die SpeaklogIQ einer anderen Praxis empfehlen. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Übrigen gelten diese fort.

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Empfehlende Praxis ist die Praxis, der ein Empfehlungscode zugeordnet ist.
  2. Empfohlene Praxis ist die Praxis, die diesen Empfehlungscode bei ihrer Registrierung angibt.
  3. Gutschrift ist die einmalige Vergünstigung, die nach Maßgabe von § 5 und § 6 mit einer oder mehreren Rechnungen verrechnet wird.

§ 2 Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede Praxis mit einem aktiven Zugang zu SpeaklogIQ.
  2. Eine gesonderte Anmeldung zum Programm ist nicht erforderlich. Der Empfehlungscode wird automatisch zugeteilt.
  3. Eine Zustimmung zu diesen Bedingungen ist nicht erforderlich. Aus der Teilnahme entstehen für die teilnehmende Praxis keine Verpflichtungen.

§ 3 Empfehlungscode

  1. Der Empfehlungscode besteht aus einem festen Präfix und einer fünfstelligen Zahl.
  2. Er wird jeder Praxis einmalig zugeteilt und bleibt ihr dauerhaft zugeordnet. Er ist der Praxis und nicht einer natürlichen Person zugeordnet und bleibt bei einem Wechsel der Inhaberschaft bei der Praxis.
  3. Die Weitergabe des Empfehlungscodes an Dritte ist zulässig und vorgesehen. Ansprüche aus diesen Bedingungen verbleiben in jedem Fall bei der empfehlenden Praxis und gehen nicht auf Dritte über.
  4. Der Empfehlungscode ist nicht befristet. Er erlischt mit Beendigung des Zugangs der empfehlenden Praxis. Erloschene Codes werden nicht erneut vergeben.
  5. Bei missbräuchlicher Verwendung kann SpeaklogIQ den Empfehlungscode sperren.

§ 4 Anrechenbare Empfehlung

  1. Eine Empfehlung ist anrechenbar, wenn die empfohlene Praxis den Empfehlungscode bei ihrer Registrierung angibt. Eine nachträgliche Angabe ist ausgeschlossen.
  2. Nicht anrechenbar ist eine Empfehlung, wenn die empfohlene Praxis bereits Kundin von SpeaklogIQ ist oder war oder wenn zwischen ihr und SpeaklogIQ bereits vor Angabe des Empfehlungscodes ein Kontakt zum Vertragsschluss bestand.
  3. Die Anrechnung setzt voraus, dass die empfohlene Praxis ein entgeltliches Abonnement abschließt.

§ 5 Höhe der Gutschrift

  1. Die Gutschrift entspricht dem Nettoentgelt für einen Nutzerzugang und einen Monat. Maßgeblich sind die Zahlweise und die Preisliste des Abonnements der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers.
  2. Die Gutschrift ist auf einen Nutzerzugang begrenzt, unabhängig von der Zahl der tatsächlich genutzten Zugänge.
  3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Anspruch nach § 6 entsteht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Betrag festgestellt; eine spätere Änderung der Preisliste, der Zahlweise oder der Zahl der genutzten Zugänge lässt ihn unberührt.
  4. Die empfehlende und die empfohlene Praxis erhalten je eine Gutschrift nach Absatz 1, jeweils nach dem für sie selbst maßgeblichen Abonnement.

§ 6 Entstehung und Verrechnung

  1. Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht mit Beginn des dritten vollen Monats des Abonnements der empfohlenen Praxis, sofern das Entgelt hierfür entrichtet ist. Eine anteilige erste Abrechnung bleibt dabei außer Betracht.
  2. Beide Praxen erwerben den Anspruch zum selben Zeitpunkt.
  3. Die Gutschrift wird mit der nächstfolgenden Rechnung des Abonnements der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers verrechnet. Daneben bestehende Abrechnungen bleiben unberührt.
  4. Ist eine zeitnahe Verrechnung nicht möglich, insbesondere bei jährlicher Zahlweise, wird der Betrag als Guthaben eingestellt und mit der nächsten Rechnung verrechnet.
  5. Übersteigt die Gutschrift den Betrag der Rechnung, wird der übersteigende Teil mit den folgenden Rechnungen verrechnet, bis er aufgebraucht ist. Dasselbe gilt, wenn mehrere Gutschriften zusammentreffen.
  6. Die Gutschrift kann ausschließlich mit einer Rechnung von SpeaklogIQ verrechnet werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht auch dann nicht, wenn eine Verrechnung nicht oder nicht mehr möglich ist, etwa weil im Zeitpunkt der Verrechnung kein entgeltliches Abonnement besteht. Ein bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verrechneter Betrag verfällt.

§ 7 Wegfall des Anspruchs

  1. Der Anspruch entfällt, wenn das Abonnement der empfohlenen Praxis endet, bevor drei volle Monate bezahlt sind, oder wenn eine hierauf entfallende Zahlung rückgängig gemacht wird.
  2. Der Anspruch entfällt ferner, wenn der Empfehlungscode missbräuchlich verwendet wurde, insbesondere in den Fällen des § 9. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 6 im Übrigen erfüllt sind.
  3. SpeaklogIQ teilt den Wegfall unter Angabe des Grundes mit.
  4. Bereits verrechnete Gutschriften bleiben unberührt und werden nicht zurückgefordert.

§ 8 Mehrfachempfehlungen

  1. Die Zahl anrechenbarer Empfehlungen je Praxis ist nicht begrenzt.
  2. Mehrere Gutschriften werden verrechnet, soweit die jeweilige Rechnung reicht; für den übersteigenden Teil gilt § 6.
  3. Bei Empfehlungen in erheblichem Umfang kann SpeaklogIQ der empfehlenden Praxis den Abschluss einer gesonderten Partnervereinbarung anbieten. Bis zu deren Abschluss gelten diese Bedingungen unverändert fort.

§ 9 Ausschlüsse

  1. Nicht anrechenbar sind insbesondere:
    • Empfehlungen an die eigene Praxis sowie die Verwendung des eigenen Empfehlungscodes bei der eigenen Registrierung,
    • Empfehlungen an eine weitere Praxis derselben Inhaberschaft sowie an Praxen mit übereinstimmender Rechnungsanschrift oder Steuernummer,
    • Empfehlungen durch SpeaklogIQ selbst, durch deren Mitarbeitende sowie durch deren Angehörige.
  2. Die Gutschrift ist nicht mit anderen Rabatt- oder Aktionscodes kombinierbar. Es findet jeweils nur eine Vergünstigung Anwendung.

§ 10 Hinweispflicht bei öffentlicher Kommunikation

  1. Verbreitet die empfehlende Praxis ihren Empfehlungscode öffentlich, insbesondere in sozialen Netzwerken oder Fachforen, hat sie auf den ihr hieraus entstehenden Vorteil hinzuweisen.
  2. Das Programm richtet sich ausschließlich an Praxen. Eine Ansprache von Patientinnen und Patienten im Rahmen des Programms ist unzulässig.

§ 11 Datenverarbeitung

  1. SpeaklogIQ verarbeitet zu Nachweiszwecken den verwendeten Empfehlungscode, den Zeitpunkt der Einlösung sowie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stand dieser Bedingungen.
  2. Die Identität der empfohlenen Praxis wird der empfehlenden Praxis nicht mitgeteilt. Die Identität der empfehlenden Praxis wird der empfohlenen Praxis nicht mitgeteilt.
  3. SpeaklogIQ versendet keine Nachrichten im Namen einer teilnehmenden Praxis und erhebt zu diesem Zweck keine Kontaktdaten Dritter.
  4. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Steuerliche Behandlung

  1. Die steuerliche Behandlung der Gutschrift auf Seiten der teilnehmenden Praxis richtet sich nach deren Verhältnissen.
  2. SpeaklogIQ erteilt hierzu keine Auskunft und keine steuerliche Beratung.

§ 13 Änderung und Beendigung des Programms

  1. SpeaklogIQ kann diese Bedingungen ändern oder das Programm beenden. Änderung und Beendigung werden mit einer Frist von vier Wochen in der Anwendung angekündigt.
  2. Änderungen gelten nur für Empfehlungen, die nach Wirksamwerden der Änderung eingelöst werden.
  3. Für bereits entstandene sowie für vorgemerkte Ansprüche gilt der im Zeitpunkt der Einlösung geltende Stand fort. Diese Ansprüche bleiben auch nach Beendigung des Programms bestehen.
  4. Ein Anspruch auf Fortbestand des Programms besteht nicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Die Gutschrift ist nicht Bestandteil des Abonnementvertrags und mindert nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt für künftige Abrechnungszeiträume.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt).

SpeaklogIQ UG (haftungsbeschränkt)

Ursulagartenstraße 11-15, 50668 Köln

Kontakt: support@speaklogiq.de

Stand: September 2026

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